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Terrassendach Mülheim
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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AS Terrassendach Mülheim

Ein Projekt der Outlaw GmbH

Weseler Straße 85

45478 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49 (0) 208-305977 - 0

§ 1 ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen -Geschäftsbeziehungen, Verträge,

Lieferungen und sonstigen Leistungen der Outlaw GmbH, Weseler Straße 85, 45478 Mülheim an der Ruhr

(nachstehend: „Verkäuferin“), betreffend den Online-Shop as-terrassendach-muelheim.de und alle zur Domain

gehörenden Sub-Domains, sowie für alle weiteren Online-Shops und Plattformen. Maßgeblich ist jeweils die zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird

ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets

Vorrang.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte

Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen

Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in

Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit

zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische

Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser

Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Verkäufer im Sinne des AGB ist die Outlaw GmbH.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Die im Online-Shop angebotenen Waren des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar,

seinerseits verbindliche Angebote abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des

Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung

einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.

(2) Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung

unmittelbar nach dem Absenden durch (automatisierte) E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der

Kaufvertrag zustande gekommen.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer

Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von

uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der

Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(4) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischen Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB in

wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.

§ 3 Lieferzeit, Teillieferungen

(1) Der Beginn der vom Verkäufer angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Hat der Verkäufer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht, verlängern

sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung, Das gleiche

gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des

nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der

Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen

ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem

dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer

zumutbar ist.

§ 4 Änderungsvorbehalt, Mitwirkungspflichten des Käufers (Datenangabe, Abladen)

(1) Bei den im Online-Shop angebotenen Waren bleiben Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber der

Bildschirmdarstellung vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und

handelsüblich sind. Alle Terrassenüberdachungen, Unterdachbeschattungen u.ä. der Farbe z.B. Weiss sind

ähnlich RAL 9010. Geringfügige Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund.

(2) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Käufer

angelieferten bzw. übertragenen Daten aus.

(3) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten (insbesondere für das

Aufmaß der zu fertigenden Terrassenüberdachungen, Beschattungen, Seiten- und Keilelemente und alle

weiteren auf Maß gefertigten Waren, d.h. alle Maßangaben in mm, bzw. cm – (Breite x Höhe/Tiefe)

verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom

Verkäufer zu verantworten sind.

(4) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw die Ware

angenommen und abgeladen wird. Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag min. 1 Person (z.B. bei

Terrassenüberdachungen, Beschattungsanlagen) bzw. min. 2 Personen (bei allen größeren Elementen)

bereitstellen, da das Abladen und Einlagern durch den Käufer erfolgen muss. Ebenso muss eine

empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den Lieferschein

unterzeichnet. Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da die Lkw

Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die genaue Uhrzeit genannt werden. Dies gilt nur für

Selbstaufbauer. Bei einer Bestellung mit Montage muss lediglich eine Person zur Abnahme und Unterschrift des

Lieferschiens anwesend sein.

§ 5 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die

gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer vereinbarten

Lieferadresse.

(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht Versandkostenfrei, die dem

Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht

und den Abmaßen der Ware ab, sowie vom gewünschten Ziel.

(3) Die Belieferung der Kunden durch die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende

Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), in bar oder per Paypal. Wählt der Kunde Vorkasse per

Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 5 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf

Rechnung ist die Zahlung spätestens 3 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.

(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadenersatz

nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt

wird oder sonst in Textform zugeht.

(6) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als

vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer

berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.

Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen

Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,

unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines

Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis

beruht.

§ 6 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden

angegebene Adresse geliefert.

(2) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch eigene Fahrzeuge der Outlaw GmbH. Am Lager

befindliche Ware wird innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Für nicht am

Lager befindliche Ware kann die Lieferzeit bis zu sechs Wochen nach Zahlungseingang betragen. Für die

Liefermöglichkeit ist der Verkäufer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Scheitert die Lieferung aus

Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der

Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren. Etwaig geleistete Zahlungen werden

unverzüglich zurückerstattet. In diesem Fall steht dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz nicht zu.

Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese

erkennbar nicht zumutbar sind. Die Kosten für Transport werden in diesem Fall nur einmal berechnet.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den

Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den

Unternehmer über.

(3) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der

Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.

(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Haftung für Mängel, Mängelanzeige, Rügepflicht gemäß § 377 HGB

(1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die

Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).

(2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung

verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der

Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die

andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der

Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der

Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

(3) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung

des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die

mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung

des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen

tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.

(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten

(Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der

Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur

geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom

Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu

leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im

Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.

(6) Ist der Käufer Verbraucher, so muss er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach

Lieferung schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung.

Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des

Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur

Mängelanzeige sind Mängelrechte wegen dieser offensichtlichen Mängel gegenüber dem Verkäufer

ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer diese Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für

die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat.

(7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er seiner nach § 377

HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen sein. Bei Verstoß

gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.

(8) Es wird keine Haftung aus nachfolgenden Gründen übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche

Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder

nachlässige Behandlung (Pflege- und Wartungshinweise), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten,

ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern

sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den

Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter.

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem

Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere- in Fällen des Vorsatzes und grober

Fahrlässigkeit- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit- wegen Übernahme einer Garantie für das

Vorhandensein einer Eigenschaft- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder- nach dem

Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

(3) Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen

Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe "Garantie" oder "Zusicherung" ausdrücklich

genannt werden.

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:

Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der

Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf,

Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er

verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet

oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der

zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu

erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Verbraucher verpflichtet sich,

den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das

Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des

Gegenstandes trägt der Verbraucher.

(2) Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen

aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des

Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist

berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den

Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren

Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers - abzüglich

angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

b) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er

verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu

versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf

eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu

benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der

Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu

erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

d) Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt

an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich

Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer

oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter

verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung

ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der

Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen

Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und

insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen

Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die

dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den

Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen

verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der

Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur

Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die

unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

f) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so

erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura

Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der

Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache

anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum

überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

g) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers

gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit

freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als

10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 11 Informationspflichten bei Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde

dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Monteur reklamieren und unverzüglich durch

eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Post/Telefon) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.

§ 12 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen

persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung,

Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen

Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und

Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes

(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der

Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei

laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine

Anwendung. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des

Verbrauchers günstiger sind; vgl. Art. 29 EGBGB.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz

des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem

anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise

unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die

ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg

dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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